Tel.: 0491 – 20349 444
Zur Beantragung eines Nutzungsrechts zur Vorsorge, wenn noch kein Sterbefall vorliegt.
Wenn der Sterbefall bereits eingetreten ist und noch kein Nutzungsrecht erworben worden ist, können beide Vorgänge in diesem Antrag eingetragen werden.
Sollte im Vorfeld ein Nutzungsrecht zur Vorsorge erworben worden sein, so ist die Bestattung in diesem Antrag anzumelden.
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